Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter dem Hölzchen":
Der Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 03.11.2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. In der Sitzung vom 20.09.2024 erkannte der Rat den vorliegenden Bebauungsplanentwurf an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen sind.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Schaffung von neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand zwischen dem „Bahnhofsweg“ und den Straßen „Breite Bitz“ und „Vor den Eichen“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Ausnahmeantrag vom Biotopschutz gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 31.07.2023 (genehmigt durch Bescheid vom 16.08.2023) und einem Plan der Ausgleichsflächen. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in erörtern.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
___________________________________________________________________________________________________________________________
Ortsgemeinde Nisterau
Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Dorfwies":
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nisterau hat in seiner Sitzung vom 30.07.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Dorfwies“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in der vom Gemeinderat am 14.11.2024 bestätigten Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Der Bebauungsplan „In der Dorfwies“ bildet die Grundlage zur Schaffung eines Gewerbegebietes (GE) im Sinne der Baunutzungsverordnung zur Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am Ortsrand der Gemarkung Pfuhl und grenzt im Norden an ein bereits vorhandenes, südlich der Wiesenstraße gelegenes Firmengelände an. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,95 ha.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Dorfwies“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, den Textfestsetzungen, dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz mit Begleitplan, der artenschutzrechtlichen Vorprüfung und einer Grünlandbewertung wird zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, dem Ausnahmeantrag vom Biotopschutz gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 19.06.2024 (genehmigt durch Bescheid vom 05.09.2024) und einem Plan der Ausgleichsflächen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 30.12.2024 bis einschließlich 07.02.2025 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlich-keitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, wie VDI Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 213 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbandsgemeindeverwaltung am 31.12.2024 und am gesetzlichen Feiertag „Neujahr“ (01.01.2025) nicht geöffnet ist.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit: