Luftaufnahme des Schulzentrums Bad Marienberg

Erstattung Mittagessensbeitrag

Erstattung Mittagessensbeitrag

Hier können Sie einen Erstattungsantrag stellen, wenn Ihr Kind im Rahmen des Ganztagsschulangebotes der Wolfsteinschule oder Marie-Curie-Realschule plus aus gesundheitlichen Gründen mindestens zwei volle Wochen nicht am Essen teilnehmen konnte. 


Grundsätzliches zum Essensbeitrag

  • Ab dem Schuljahr 2024/2025 erhebt die Verbandsgemeinde Bad Marienberg von den Eltern für jede Schülerin bzw. jeden Schüler des Ganztagsangebots der Wolfsteinschule und der Marie-Curie-Realschule plus einen pauschalen Unkostenbeitrag in Höhe von 45,00 € pro Monat.
  • Die Beteiligung ist grundsätzlich unabhängig von der tatsächlichen Essensanzahl in voller Höhe zu bezahlen.
  • Der Beitrag ist jeden Monat - bis auf den Monat August - durchgängig, auch in Monaten mit Ferienzeiten, Klassenfahrten oder Praktika, in voller Höhe jeweils zum 15. des Monats zu bezahlen. Bei der Beitragskalkulation wurden die unterrichtsfreien Zeiten entsprechend berücksichtigt. 


 Wann kann ich einen Erstattungsantrag stellen?

  • Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Essen teilnehmen, erfolgt ab einer Fehlzeit von zwei Wochen eine anteilige Erstattung des Monatsbeitrages für jede volle Woche.


Wie hoch ist die Erstattung?

Ausgehend vom festgelegten Monatsbeitrag beträgt die Erstattung ab einer Fehlzeit

  • von zwei vollen Wochen den halben Monatsbeitrag,
  • von drei vollen Wochen 3/4 des Monatsbeitrages und
  • von vier vollen Wochen den kompletten Monatsbeitrag.


Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Es werden nur ununterbrochene Krankheitszeiträume während der Unterrichtszeit berücksichtigt. Für Zeiten in den Ferien erfolgt keine Erstattung der Monatsbeiträge.


Welche Frist ist für den Antrag zu beachten?

Der Antrag auf Erstattung ist spätestens drei Monate nach dem letzten Krankheitstag zu beantragen.


Was muss ich sonst noch wissen?

  • Bei längeren Erkrankungen kann eine erste Erstattung nach der vierten Krankheitswoche beantragt werden.
  • Die Krankheit ist gegenüber der Schule nachzuweisen
  • Die Erstattung erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen nach der Antragstellung auf das bei der Verbandsgemeindeverwaltung hinterlegte bzw. angegebene Konto.


Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Grundschule Bad Marienberg (Wolfsteinschule), Frau Geibert, Tel. 02661/914450

Marie-Curie-Realschule plus, Frau Flick und Frau Salheiser, Tel. 02661/914410


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