Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
Leistungsbeschreibung
Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Baustelleneinrichtungen
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Aufstellen von Baugerüsten und Containern
- Veranstaltungen und Straßenfeste
Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Hauptantrag:
- Formlos oder per Formblatt -
Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
- Baustelleneinrichtungsplan
Unter anderem:
- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw.
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetz bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (Kostenübernahmeerklärung (als Teil der Veranstaltererklärung)),
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StVB über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise (z.B. für Unfallversicherung)
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
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Hauptantrag:
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Bearbeitungsgebühr 35,00 EUR
Rechtsgrundlage
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (sowie begleitende VwV-StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Anlage zu § 1 GebOSt (Gebühren-Nr. 263)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- §14 Versammlungsgesetz (VersammlG)