Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um:

    • motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz (bspw. Autorennen)
    • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
    • Volkswanderungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig),
    • Umzüge bei Volksfesten (Festumzüge), Karnevalsumzug,  etc.

    Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG). Erlaubnisfrei können auch ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •     Hauptantrag:
      -    Formlos oder per Formblatt
    • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
      -    Maßstabsgerechter Lageplan
      -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
      -    Baustelleneinrichtungsplan

    Unter anderem:

    • schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw.
    • schriftliche Bestätigung des Veranstalters dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetz bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (Kostenübernahmeerklärung (als Teil der Veranstaltererklärung)),
    • Veranstaltererklärung
    • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StVB über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
    • Streckenplan
    • Versicherungsnachweise (z.B. für Unfallversicherung)
    • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Bearbeitungsgebühr 35,00 EUR

  • Rechtsgrundlage

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