Schankerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.
Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes – Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).
Sofern Sie von vornherein beabsichtigen, den Ausschank auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen (z.B. Sommersaison, Weihnachtszeit etc), können Sie eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.
Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes“ stellen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Stellen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Gestattung rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass je nach Größe der Veranstaltung mehr Vorlaufzeit benötigt wird. Gegebenenfalls sind im Erlaubnisverfahren weitere Behörden (z. B. Polizei) zu beteiligen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan). Ggf. in zweifacher Ausfertigung
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz
- Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung
- Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
- Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG
- Für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
- Bei Antragstellung durch eine Vertreterin/einen Vertreter: Vollmacht
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Bei Antrag auf Gestattung benötigte Unterlagen:
formloser schriftlicher Antrag
- inklusive Angaben zu Veranstalter/Adressat Ort
- und Art der Veranstaltung
- Datum und Beginn der Veranstaltung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Berechnung nach Personal- und Sachkostenaufwand
Kurztext
- Ausschank Erlaubnis
- Ausschank alkoholischer Getränke erfordert eine Schankerlaubnis.
- Erlaubnis auch dann erforderlich, wenn der Ausschank alkoholischer Getränke nur als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbe angeboten wird (z.B. Abgabe alkoholischer Getränke im Erfrischungsraum eines Warenhauses).
- Erlaubnisfrei ist nur der Ausschank von alkoholfreien Getränken.
- Anspruch auf Erlaubniserteilung, wenn nicht Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GastG entgegenstehen.
- Erlaubnis ist betriebsart (bei reinem Ausschank: Schankwirtschaft) und raumbezogen.
- Werden neben dem Ausschank alkoholischer Getränke auch zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis für eine andere Betriebsart zu beantragen
- Schankerlaubnis kann auf Zeit befristet (z.B. für die Sommersaison) oder mit Nebenbestimmungen (z.B. zur Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben) verknüpft werden.
- Bei anlassgebundenem Ausschank alkoholischer Getränke (z.B. im Rahmen einer bestimmten Veranstaltung) ist eine Gestattung zu beantragen
Typisierung
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