Reihenfolge der Vornamen ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

    Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Nicht möglich ist also zusammengefasst:

    • die Änderung der Schreibweise der Vornamen 
    • das Hinzufügen von neuen Vornamen oder
    • das Weglassen von Vornamen sowie
    • die Änderung der Reihung von „Bindestrich-Vornamen“ (diese gelten als ein einziger Vorname).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    benötigte Dokumente:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie
    • bei Geburt im Ausland: aktuelle Geburtsurkunde mit Übersetzung oder
    • bei Geburt im Inland: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Für die Beurkundung der Namenserklärung

    Gebühr: 25,90 €

    Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde

    Gebühr: 13,00 €


  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Bitte wenden Sie sich zur Erklärung zur Reihenfolge Ihrer Vornamen an das Standesamt Ihres Geburtsortes oder, falls die Geburt nicht in einem deutschen Geburtsregister beurkundet wurde, an das Standesamt, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt. Sollte Ihnen der Kontakt mit dem zur Entgegennahme Ihrer Erklärung zuständigen Standesamt aufgrund, z.B. großer Entfernung zu Ihrem Wohnsitz, nur schwer möglich sein, können Sie sich auch hilfsweise an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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