Reihenfolge der Vornamen ändern
Leistungsbeschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Nicht möglich ist also zusammengefasst:
- die Änderung der Schreibweise der Vornamen
- das Hinzufügen von neuen Vornamen oder
- das Weglassen von Vornamen sowie
- die Änderung der Reihung von „Bindestrich-Vornamen“ (diese gelten als ein einziger Vorname).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)benötigte Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie
- bei Geburt im Ausland: aktuelle Geburtsurkunde mit Übersetzung oder
- bei Geburt im Inland: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Für die Beurkundung der Namenserklärung
Gebühr: 25,90 €
Für die Bescheinigung über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen oder Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde
Gebühr: 13,00 €
Rechtsgrundlage