Geburt im Ausland beurkunden lassen

Anforderung Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland erhalten Sie beim Standesamt.
    Grundsätzlich werden benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
    • Nachweise des Familienstandes der Eltern (z.B. Eheurkunde)
    • bei (erst später) Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde der im Ausland geborenen Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
    • Beurkundung im Geburtenregister: 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand abhängig.
    • Geburtsurkunde /­ beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 Euro)



  • Rechtsgrundlage


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