Geburt im Ausland Beurkundung

Anforderung Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

  • Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

  • Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige,
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Antragsberechtigte sind

    • die einzutragende Person selbst,
    • deren Eltern,
    • deren Kinder,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland erhalten Sie beim Standesamt.
    Grundsätzlich werden benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
    • Nachweise des Familienstandes der Eltern (z.B. Eheurkunde)
    • bei (erst später) Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde der im Ausland geborenen Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
    • Beurkundung im Geburtenregister: 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand abhängig.
    • Geburtsurkunde /­ beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 Euro)



  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort

  • der im Ausland Geborenen oder
  • der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern).

In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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