Vaterschaftsanerkennung beurkunden
Leistungsbeschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter werden in öffentlicher Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Teaser
In jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren können Väter die Vaterschaft zu ihren Kindern öffentlich beurkunden lassen.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
- der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
- der Standesbeamte/ die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
Insbesondere geprüft wird:
- die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- etwaige frühere Statusfeststellungen
- der/die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf
Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)
- sowie die Geburtsurkunde des Vaters (u. ggf. Kindes)
Welche Gebühren fallen an?
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Ggf. werden 30,00 Euro fällig für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Rechtsgrundlage
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB