Hundehaltung Abmeldung
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Für die Abmeldung benötigst du folgende Unterlagen:- Personalausweis des Besitzers.
- ggf. eine Tötungsbescheinigung vom Tierarzt.
- die Hundesteuermarke.
- das Abmeldeformular.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung
Rechtsgrundlage (allgemein)
§ 24 Gemeindeordnung (GemO)
§ 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)