Bebauungsplan

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Bebauungspläne der Stadt und Ortsgemeinden finden Sie hier: https://www.bad-marienberg.de/bauen-gewerbe-umwelt/bebauungsplaene/

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

  • Bemerkungen

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Für nähere Informationen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.