Ausnahmegenehmigung im Straßenverkehr
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigung vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genehmigen. So können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung z.B. für die Aufstellung eines Containers oder eines Baugerüstes im öffentlichen Verkehrsraum beantragen. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf durch eine solche Erlaubnis nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, ist dies durch Auflagen zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser schriftlicher Antrag inklusive
- Kontaktdaten
- Angaben zur Art und Dauer der Maßnahme
- gegebenenfalls Lageplan/Skizze
Welche Gebühren fallen an?
20,00 - 50,00 Euro (je nach Dauer der Maßnahme)