Führungszeugnis (einfach/erweitert)
Leistungsbeschreibung
Führungszeugnisse, umgangssprachlich auch polizeiliche Führungszeugnisse genannt, enthalten Angaben über eventuelle Vorstrafen der bezeichneten Person. Das Führungszeugnis wird durch das Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ab dem 18. Februar 2019 werden die Bezeichnungen der Personendaten in deutscher, englischer und französischer Sprachen aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann von einer natürlichen Person (Privatperson) im Bürgerbüro gestellt werden. Bei Ausstellung eines privaten Führungszeugnisses, auch erweitert, wird dieses unmittelbar an die Privatanschrift des Antragstellers gesandt. Bei der Ausstellung eines behördlichen Führungszeugnisses, auch erweitert, wird das Führungszeugnis unmittelbar an die entsprechende Behörde gesandt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung mit Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnis vorliegen
- bei Beantragung eines Führungszeugnisses für behördliche Zwecke: Name und Anschrift der empfangenden Behörde sowie Verwendungszweck bzw. Geschäftszeichen
Welche Gebühren fallen an?
- 13,00 Euro
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, das private (erweiterte) Führungszeugnis, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, und das behördliche Führungszeugnis, zur Vorlage bei der Behörde.
Für die hauptberufliche oder ehrenamtliche Arbeit mit Minderjährigen (z. B. im Lehrberuf oder in Kindergärten, sowie als AG-Leitung oder in Sportvereinen u.a.) wird ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann von einer natürlichen Person (Privatperson) im Bürgerbüro gestellt werden. Bei Ausstellung eines privaten Führungszeugnisses, auch erweitert, wird dieses unmittelbar an die Privatanschrift des Antragstellers gesandt. Bei der Ausstellung eines behördlichen Führungszeugnisses, auch erweitert, wird das Führungszeugnis unmittelbar an die entsprechende Behörde gesandt.
Die Antragstellung kann auch mittels Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (jeweils mit Online-Ausweisfunktion, eID-Funktion)erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de