Straßenreinigung und Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Bestimmungen über Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie in den Satzungen der Stadt bzw. der Ortsgemeinden.
Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz den Gemeinden obliegt, ist durch Satzung den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen. Dies gilt ebenso für die Schneeräumung. Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen der einzelnen Satzungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Rechtsgrundlage
Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Bad Marienberg bzw. der jeweiligen Ortsgemeinde
Landesstraßengesetz (LStrG)