Gestattung
Leistungsbeschreibung
Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe, welches nur vorübergehend und aufgrund eines besonderen Anlasses betrieben werden soll (z.B. Straßenfest), kann unter erleichterten Voraussetzungen genehmigt werden. Stellen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Gestattung rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass je nach Größe der Veranstaltung mehr Vorlaufzeit benötigt wird. Gegebenenfalls sind im Erlaubnisverfahren weitere Behörden (z. B. Polizei) zu beteiligen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser schriftlicher Antrag
- inklusive Angaben zu Veranstalter/Adressat Ort
- und Art der Veranstaltung
- Datum und Beginn der Veranstaltung
Welche Gebühren fallen an?
Berechnung nach Personal- und Sachkostenaufwand