Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

OZG_Plakatierung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Das Plakatieren auf offiziellen Plakatwänden und Werbetafeln in der Stadt und den Ortsgemeinden ist kostenfrei.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    schriftlicher Antrag inklusive Kontakt- und Veranstaltungsdaten

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Verwaltungsgebühr 15,00 EUR

Hilfe zur Barrierefreiheit

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