Straßenverkehr
Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken zur Verfügung stehen.
Der Straßenverkehr ist sowohl Teil des Straßenrechts als auch des Straßenverkehrsrechts und somit Bestandteil des besonderen Ordnungsrechts. Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrs umfasst verschiedene Bereiche. So bekommen Sie von der Straßenverkehrsbehörde u.a. Informationen zum allgemeinen Straßenverkehrsrecht, zur Plakatierungsgenehmigung, zur Anordnung von Verkehrszeichen, zu Erlaubnisverfahren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder zu verkehrsbehördlichen Anordnungen bzw. Ausnahmegenehmigungen bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Landesstraßengesetz (LStrG)