Meldebescheinigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.
Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung, formlose schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokumente des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin
Hinweis: Die Beantragung kann hier auch komplett "online" erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)gebührenfrei bzw. 6,50 Euro (je nach Verwendungszweck)
Rechtsgrundlage