Liegenschaftskataster - Auskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Liegenschaftskataster besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.

    Sofern Sie berechtigtes Interesse haben (bspw. Interesse an Kauf/Pacht eines Grundstücks) und datenschutzrechtliche Gründe der Auskunft nicht entgegenstehen, werden Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster erteilt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die bloße mündliche Auskunft aus dem Liegenschaftskataster fallen keine Gebühren an.

  • Anträge / Formulare

  • Anträge / Formulare

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