Ausbildung bei Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
Viele Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden bieten ihren Bürgern die Möglichkeit, als Verwaltungsfachangestellter ausgebildet zu werden.
Dabei kommt vor allem den verwaltend-organisatorischen sowie sozial-beratenden Aufgaben eine große Bedeutung zu. Kommunalverwaltung übernimmt beispielsweise die anfallenden Büro- und Verwaltungsarbeiten der jeweiligen Kommune. Zu diesen Tätigkeiten zählen beispielsweise die Beratung von Bürgern, die Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen und andere Aufgaben.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Die Verbandsgemeinde bildet bei Bedarf selbst aus.
Für den Verwaltungsdienst bilden wir Beamte für das zweite und dritte Einstiegsamt aus . Für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt:in (Beamte für das zweite Einstiegsamt) ist der qualifizierte Sekundarabschluss I (früherer Begriff: Realschulabschluss) nötig. Die Ausbildung für das dritte Einstiegsamt erfolgt im Rahmen eines dualen Studiengangs (modulares Bachelorstudium). Die Homepage www.verwaltung-typisch-anders.de enthält Informationen über die Ausbildung von Beamten für das zweite und das dritte Einstiegsamt. Darüber hinaus ist eine Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten möglich.
Umwelttechnologen für Wasserversorgung (bisher: Fachkraft für Abwassertechnik) und Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung (bisher: Fachkraft für Wasserversorgungstechnik) bilden unsere Verbandsgemeindewerke bei Bedarf aus. Eine gute, kurze Beschreibung der Aufgaben enthält die Homepage der zuständigen Berufsschule in Neuwied: Bitte hier klicken! Darüber hinaus bilden wir bei Bedarf Elektroniker - Automatisierungstechniker aus.
Die angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten veröffentlichen wir mit einer Bewerbungsfrist in unserem Bekanntmachungsorgan „Wäller Blättchen“.
Aktuelle Ausbildungsangebote von Betrieben in der Region Bad Marienberg finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen in der Verbandsgemeindeverwaltung: