Hundesteuer festsetzen

Hundesteuer – Steuerbefreiung - Direktlink zum Antrag
Hundesteuer – Steuerermäßigung - Direktlink zum Antrag
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Für gefährliche Hunde im Sinne der Satzung wird in einigen Orten eine erhöhte Steuer festgesetzt.

    Ob eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung möglich ist, kann auch der örtlichen Satzung entnommen werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die An-, Um- und Abmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.

    Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

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