Gewerbesteuer

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  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

    Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.

    Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

  • Teaser

    Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft erhoben wird.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Das zuständige Finanzamt teilt der Gemeinde einen Gewerbesteuermessbetrag mit, welcher mit einem vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatz multipliziert, die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt.


  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Rechtsgrundlage (Ortsrecht)

    Haushaltssatzung in der gültigen Fassung


  • Rechtsbehelf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Ein Widerspruch, der sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richtet, ist direkt gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts einzulegen.

  • Anträge / Formulare

    Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

    Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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