Landwirtschaftskammerbeitrag
Leistungsbeschreibung
Der Landwirtschaftskammerbeitrag ist an die Grundsteuer A gekoppelt und steht der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu.
Verfahrensablauf
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrags, multipliziert mit dem von der Landwirtschaftskammer im Haushaltsplan festgesetzten Hebesatz.
Rechtsgrundlage
Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG)