Landwirtschaftskammerbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landwirtschaftskammerbeitrag ist an die Grundsteuer A gekoppelt und steht der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu.

  • Verfahrensablauf

    Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrags, multipliziert mit dem von der Landwirtschaftskammer im Haushaltsplan festgesetzten Hebesatz.

  • Rechtsgrundlage

    Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG)


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