Kindertagesstätten

  • Leistungsbeschreibung

    Alle 11 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg sind in kommunaler Trägerschaft von der Stadt Bad Marienberg bzw. den jewiligen Ortsgemeinden und dem Kindergartenzweckverband Neunkhausen. Die Verbandsgemeinde führt die Verwaltungsgeschäfte, berät die Träger und erhebt in deren Namen die Essensbeiträge sowie bei Kindern unter 2 die Elternbeiträge.
     
    Bei der Verbandsgemeindeverwaltung können Sie Anträge auf Festsetzung und/oder auf Erlass des Elternbeitrages für Kinder unter 2 stellen. Darüber hinaus nehmen wir Ihren Antrag auf Reduzierung des Essensbeitrages im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie des Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz entgegen. Selbstverständlich stehen wir auch für andere Fragen zu den Kindertagesstätten zur Verfügung.
     
    Die An- und Abmeldung Ihres Kindes nehmen Sie bitte direkt in der Kindertagesstätte vor.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie hier.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Festsetzung des Elternbeitrages: Nachweise über das zur Verfügung stehende Einkommen sowie die mit der Einkommenserzielung verbundenen Werbungskosten
     
    Erlass des Elternbeitrages: Nachweis über die Kosten der Unterkunft (Miete bzw. Hauslasten sowie Nebenkosten)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Besuch eines Kindergartens ist für Kinder ab 2 beitragsfrei.
     
    Für Kinder unter 2 wird ein vom Einkommen und der Kinderzahl in der Familie abhängiger Elternbeitrag erhoben. Die Staffelung hat das Jugendamt einheitlich für den Westerwaldkreis festgelegt.
     
    Die Höhe des Essensbeitrages legen die Träger der jeweiligen Kindertagesstätte fest.

  • Rechtsgrundlage

    - Satzung des jeweiligen Trägers der Kindertagesstätten (Ortsrecht)

    - Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    - Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz und die dazu erlassene Rechtsverordnung

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