Mittagessen in Schulen und Kitas
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde bietet den Ganztagsschülerinnen und –schülern der Realschule plus und der Wolfsteinschule (Grundschule) Bad Marienberg ein kind- und jugendgerechtes Mittagessen an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen im Rahmen der Betreuenden Grundschule an den Grundschulen Neunkhausen und Nistertal. In den Kindertagesstätten stellen deren Träger ein kindgerechtes Mittagessen bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reduzierung des Essensgeldes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets: Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. Über Ihren Antrag entscheidet das Jobcenter bzw. die Kreisverwaltung.
Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz: Nachweis über Lernmittelfreiheit bzw. die Voraussetzungen dazu.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe des Essensbeitrages legen die Träger der Kindertagesstätten bzw. die Verbandsgemeinde für ihr schulisches Angebot fest. Eine Reduzierung des Essensgeldes ist aus finanziellen Gründen möglich.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die pauschalisierte Abrechnung des Mittagessens der Ganztagsschulen ist die Satzung vom 05.06.2024.