Soziale Sicherung
Leistungsbeschreibung
Personen, die
- älter als 65 Jahre sind,
- dauerhaft Erwerbsunfähig sind,
- länger als sechs Monate arbeitsunfähig sind, oder
- die Bestattungskosten für verstorbene Angehörige nicht aufbringen können,
haben bei geringem Einkommen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (SGB XII). Bearbeitende Stelle ist die Kreisverwaltung Montabaur, Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Anträge auf Übernahme von Heimkosten, Eingliederungshilfe für Behinderte sowie einige weitere Leistungen nach dem SGB XII fordern Sie bitte direkt bei der Kreisverwaltung in Montabaur an.
Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II, „Hartz IV“) wird vom Jobcenter Westerwald in Hachenburg bearbeitet. Anträge können Sie ausschließlich dort stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über das Einkommen und Vermögen
Nachweise über Kosten der Unterkunft und weitere Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Delegationssatzung des Westerwaldkreises (Ortsrecht)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (SGB XII)