Leistungen im Rahmen des Sozialfonds beantragen
Leistungsbeschreibung
Durch den Sozialfond kann eine Ermäßigung der Essenskosten für die Teilnahme am Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen erfolgen.
Der Eigenanteil für die Eltern pro Essen wird durch den jeweiligen Träger festgesetzt. Dieser ist:
- bei den Kindertagesstätten die jeweilige Ortsgemeinde bzw. bei den Kindertagesstätten Neunkhausen und Langenbach b. k. der Kindergartenzweckverband Neunkhausen
- bei der Realschule plus Bad Marienberg sowie den Grundschulen in Bad Marienberg, Hof, Neunkhausen, Nistertal und Unnau die Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Voraussetzungen
Leistungen im Rahmen des Sozialfonds kann derjenige erhalten, der Anspruch auf Lernmittelfreiheit hat.
Dies gilt nicht, wenn ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Rahmen des ALG II, der Sozialhilfe (inkl. der Grundsicherung), des Wohngeldes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt oder Kinderzuschlag gezahlt wird. Hier wird empfohlen, sich wegen der Ermäßigung des Essenspreises mit dem zuständigen Jobcenter bzw. der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen können Sie dem nachstehenden Merkblatt entnehmen.
Anträge / Formulare
Die nachfolgenden Antragsformulare müssen beide ausgefüllt bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.