Erschließungsbeitrag zahlen
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Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.