Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Teaser

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Den Erschließungsbeitrag muss zahlen, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines Grundstücks ist. Wohnungsteileigentümer müssen nur in Höhe ihres Miteigentumsanteils am Grundstück einen Erschließungsbeitrag zahlen. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Kosten, die der Gemeinde tatsächlich zur Herstellung der Straße entstanden sind, werden nach Abzug eines Gemeindeanteils von 10% auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. 

    Der Aufwand wird auf alle Grundstücke umgelegt, die einen tatsächlichen oder latenten Erschließungsvorteil durch die Straße haben. Das können sowohl Grundstücke sein, die unmittelbar an die Straße grenzen, als auch Grundstücke, die durch andere Grundstücke von der Straße getrennt werden.

    Grundstück im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts ist das im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführte Buchgrundstück, soweit es selbständig baulich nutzbar ist. Im Ausnahmefall können mehrere Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie erst zusammen baulich sinnvoll genutzt werden können. Wird ein Grundstück jedoch durch mehrere Erschließungsanlagen erschlossen, unterliegt es für jede dieser Anlagen der Beitragspflicht. Ein Eckgrundstück, das von zwei Straßen erschlossen wird, wird für jede dieser Anlagen zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen. 

  • Zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Das Baugesetzbuch macht das Entstehen der Beitragspflicht von strengen Voraussetzungen abhängig. Die Gemeinde darf zum Beispiel erst dann einen Erschließungsbeitrag fordern, wenn eine Straße insgesamt erstmalig hergestellt ist und der Ausbau den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspricht. Welche Merkmale vorliegen müssen, damit die Straße erstmalig hergestellt ist, legt die Gemeinde in ihrer Erschließungsbeitragssatzung fest. Es kann durchaus vorkommen, dass sich die Herstellung einer Straße über Jahre oder Jahrzehnte erstreckt. Aus diesem Grund können auch dann noch Erschließungsbeiträge für Straßen erhoben werden, wenn sie über einen langen Zeitraum nur als vorübergehendes Provisorium angelegt waren.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Abgabenordnung (AO)
    Gemeindeordnung (GemO)

    Rechtsgrundlage (Ortsrecht)

    Erschließungsbeitragssatzung in der gültigen Fassung


  • Rechtsbehelf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Der Beitragsbescheid kann im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs (Widerspruch, Anfechtungsklage) angefochten werden, wodurch jedoch keine aufschiebende Wirkung erzielt wird.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Ähnlich wie der Erschließungsbeitrag wird von der Gemeinde ein Ausbaubeitrag erhoben.


An wen muss ich mich wenden?

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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