Fischereischein Ausstellung
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung abgelegt haben, können bereits einen Fischereischein für fünf Jahre erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Personalausweis/Kinderreisepass
- Prüfungszeugnis (nur bei Erstantrag oder bei Verlust des Fischereischeines)
- bisheriger Fischereischein
- Angaben über Begleitperson (nur bei Beantragung des Jugendfischereischeines)
- aktuelles Lichtbild (nur bei Neu- bzw. Erstantrag)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)5,60 EUR - 41,00 EUR (je nach Antrag)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Jugendfischereischein
Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus.