Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung abgelegt haben, können bereits einen Fischereischein für fünf Jahre erhalten.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Die Beantragung oder die Verlängerung eines Fischereischeines können Sie persönlich im Bürgerbüro vornehmen.


Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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