Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)- Personalausweis
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (auch bei Abmeldung einer Nebenwohnung und Wegzug ins Ausland)
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Die Meldefrist beträgt auch hier zwei Wochen, allerdings kann eine Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug ins Ausland erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)Die Abmeldung müssen Sie persönlich vornehmen. In Ausnahmefällen kann die Abmeldung mit einem Meldeschein (erhältlich im Bürgerbüro) schriftlich erfolgen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Anträge / Formulare