Hundehaltung anmelden

Hundesteuer – Anmeldung - Direktlink zum Antrag
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Zu- oder Abgang an- oder abzumelden.


  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Rechtsgrundlage (Ortsrecht)

    Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der gültigen Fassung

    Rechtsgrundlage (allgemein)

    § 24 Gemeindeordnung (GemO)
    § 5 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG)


  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerbüro vornehmen.

Weitere Informationen zur Hundesteuerermäßigung oder -befreiung sowie bei Verlust der Hundemarke erhalten Sie bei Frau Wollenweber, Zimmer-Nr. 308, Tel.: 02661/6268-357.

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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