Heirat anmelden

Voranmeldung der Eheschließung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Vor der Eheschließung ist zunächst die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens sechs Monate vorher bei dem Standesamt, in dessen Gemeinde die Verlobten ihren Wohnsitz haben, erfolgen. Bei unterschiedlichen Wohnorten können Sie zwischen den beiden zuständigen Standesämtern wählen. Die Trauung selbst, kann bei jedem anderen Standesamt vorgenommen werden. 

    Die Anmeldung soll persönlich erfolgen, es kann aber auch einer der Verlobten den/die Partner/in durch Vollmacht (Vordruck ist beim Standesamt erhältlich) ermächtigen, die Anmeldung alleine vorzunehmen.

    Ebenso ist es möglich, eine Eheschließung vorab elektronisch anzumelden. In diesem Fall nimmt das Standesamt im Nachgang Kontakt mit Ihnen auf.

  • Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist abhängig vom Einzelfall.

    Vorausgesetzt, beide zukünftigen Ehepartner besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind ledig und volljährig

    • je einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • je eine Aufenthaltsbescheinigung (im Bürgerbüro erhältlich)

    Alle weiteren vorzulegenden Unterlagen sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Dies sind beispielsweise:

    • bei Geburt im Ausland: jeweils eine Geburtsurkunde oder
    • bei Geburt im Inland: jeweils ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    • ggfls. Nachweis über Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
    • ggfls. Nachweis über Vorehen/vorherige Lebenspartnerschaften (Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk etc.
    • ggfls. Nachweise über bereits vorhandene gemeinsame Kinder mit Nachweisen über das Sorgerecht

    Wichtig: Es sind immer die aktuellen Urkunden im Original vorzulegen. Kopien können leider nicht akzeptiert werden.

    Besitzt einer der zukünftigen Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt. In einem persönlichen Gespräch können alle Fragen geklärt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Gebühren

    • 52,00 Euro für die Prüfung der Ehefähigkeit bei deutschen Staatsangehörigen (wenn mindestens eine Person eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt 64,00 bis 127,00 Euro)
    • 32,00 bis 51,00 Euro für die Eheschließung 
    • 80,00 Euro für eine Trauung außerhalb der Dienstzeit 
    • 20,00 bis 36,00 Euro evtl. Stammbuch
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.