Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Anforderung Sterbeurkunde
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Sterbeurkunde kann elektronisch, schriftlich oder per E-Mail angefordert werden. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Gebühren

    - 13,00 Euro für die Erstausfertigung der Urkunde
    - 6,50 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Zweitausfertigung der Urkunde

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt (zuständig: Standesamt des Sterbeortes).

Zuständige Fachbereiche

Zuständige Mitarbeitende

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