Geburt anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Jedes Kind, das im Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geboren wurde, ist binnen einer Woche im Geburtenregister des Standesamtes Bad Marienberg einzutragen. Maßgeblich ist also der Geburtsort, nicht die Meldeanschrift der Mutter bzw. der Eltern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:

    • sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet:
      ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet:
      die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen
    • ist mindestens ein Elternteil geschieden:
      zusätzlich die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
    • ist mindestens ein Elternteil verwitwet:
      zusätzlich die Eheurkunde und die Sterbeurkunde
    • immer Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern
    • die von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt 

    In Einzelfällen müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.

    Falls mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fragen Sie bitte beim Standesamt nach, welche zusätzlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Weitere Auskünfte, auch in Bezug auf Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen, erhalten Sie beim Standesamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Gebühr Geburtsurkunde: 13,00 €

    jede Zweitausfertigung der beantragten Geburtsurkunde 6,50 €

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Erst nach der Beurkundung im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.


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