Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

    Reisepass für Kinder
    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis. 
    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen. 

    Der Reisepass 

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde, 
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen, bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA)  untauglich ist. 

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist. oder das Ablaufdatum erreicht ist. 

    Beantragung des Reisepasses
    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. In bestimmten Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass von Ihrer gesetzlichen Vertreterin oder Ihrem gesetzlichen Vertreter, Ihrer rechtlichen Betreuerin oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein. Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 2 bis 4 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten
    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 
     

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

    • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
    • vorhandenen Reisepass oder Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
    • Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
    • bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
    • bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
    • 70,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
    • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre )
    • 32,00 Euro Zuschlag bei Expressbestellung
    • 22,00 Euro Zuschlag für 48-seitigen Reisepass
    • 26,00 Euro für vorl. Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
    • EC-Kartenzahlung möglich

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.



  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel  4 - 6 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit innerhalb von 4-5 Werktagen gegen erhöhte Gebühr einen sogenannten Expresspass zu beantragen. In Ausnahmefällen ist die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Flugticket, etc.) möglich. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, jedoch wird er nicht von allen Ländern (z. B. USA) anerkannt.

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, bei Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

    Für Personen, die sehr viel reisen, besteht die Möglichkeit, einen 48-seitigen Reisepass zu beantragen.

    Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Weitere Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www. auswaertiges-amt.de.

     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt ohne die Abnahme von Fingerabdrücken.

    Die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren bedarf der Anwesenheit eines Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

    In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

    Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reisepass:

     

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