Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

    Bestimmungen über Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie in den Satzungen der Stadt bzw. der Ortsgemeinden.

    Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz den Gemeinden obliegt, ist durch Satzung den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen. Dies gilt ebenso für die Schneeräumung. Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen der einzelnen Satzungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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