Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter dem Hölzchen":
Der Bebauungsplan „Hinter dem Hölzchen“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 03.11.2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. In der Sitzung vom 20.09.2024 erkannte der Rat den vorliegenden Bebauungsplanentwurf an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen sind.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage zur Schaffung von neuen Bauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand zwischen dem „Bahnhofsweg“ und den Straßen „Breite Bitz“ und „Vor den Eichen“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter dem Hölzchen“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Ausnahmeantrag vom Biotopschutz gemäß § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 31.07.2023 (genehmigt durch Bescheid vom 16.08.2023) und einem Plan der Ausgleichsflächen. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie etwaigen Planungsalternativen unterrichten kann, werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in erörtern.
Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:
Bekanntmachung:
Planunterlagen:
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