Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Stadt Bad Marienberg:
1. Änderung des Bebauungsplanes "Aremberg II":
Im Rahmen des mit Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2023 eingeleiteten Verfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“ erkannte der Rat aktuell am 11.03.2025 den Entwurf der Bebauungsplanänderung an. Hierauf folgen nun die förmlichen Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan „Aremberg II“ bildet die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage „Adolf-Reichwein-Straße“. Im Zuge der gegenwärtigen Änderung des Bebauungsplanes werden lediglich die Böschungen im Auf- und Abtrag zur Herstellung des Straßenkörpers nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB zeichnerisch festgesetzt. Die Herstellung dieser Böschungen erfolgt außerhalb der Baugrenzen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Die Festsetzung sichert die Funktion der auf den angrenzenden Privatgrundstücken festgesetzten Böschungsflächen. Die Größe des Plangebiets der Änderung beträgt insgesamt ca. 0,53 ha.
Die Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Planunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“ in der Entwurfsfassung vom 04.02.2025 bestehen aus der Planzeichnung und der Begründung. Die bezeichneten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 im Internet - auf dieser Seite - veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die bezeichneten Planunterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, zu jedermanns Einsicht im genannten Zeitraum während der Dienststunden öffentlich aus. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@bad-marienberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Planunterlagen stehen nachfolgend zur Einsicht und zum Download beriet: