Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 


Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "WEA Erlenheck":

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „WEA Erlenheck“ in der Gemarkung Fehl-Ritzhausen beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 02.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht (Wäller Blättchen 05/2024).

Ziel des Aufstellungsverfahrens ist die kommunale Förderung der regenerativen Energieerzeugung durch die Windenergie seitens der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen. Das Bebauungsplanverfahren ist vorhabenbezogen und dient der Fa. Soprema GmbH (Werk Oberroßbach). Die Planfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „WEA Erlenheck“ soll der Fa. Soprema GmbH zur Errichtung einer Windenergieanlage dienen. Der erzeugte Strom aus der Anlage soll vollständig der Eigenversorgung des Betriebes dienen.

 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dies wird hier im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ermöglicht.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „WEA Erlenheck“ mit Planungsstand 12.06.2024 liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer Nr. 210, während der Dienststunden öffentlich und zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen SachbearbeiterIn erörtern.   

 Die Planunterlagen bestehen aus:

1. Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

2. Begründung

3. Kurzdarstellung Avifauna und Fledermäuse

4. Schallimmissionsprognose und Schattenwurfprognose

Ergänzend wird mitgeteilt, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit.

Bekanntmachung:

Planunterlagen:


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Ortsgemeinde Hahn

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Flur 1, 2 

und 8":

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn bei Marienberg hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beraten und entschieden. Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ wurde daraufhin entsprechend angepasst und wird nun in dieser Fassung im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Hintergrund der 2. Änderung ist die Erweiterung des Plangebietes um ein Außenbereichsgrundstück für die Wohnbebauung. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand, nördlich des Mühlenwegs, welcher der Erschließung dient. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,1 ha.

Die aktuellen Planunterlagen der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und einem geotechnischen Untersuchungsbericht, werden zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 im Internet unter https://www.bad-marienberg.de/verbandsgemeinde-gemeinden/veroeffentlichungen/oeffentlich-keitsbeteiligungen/ veröffentlicht. Soweit in diesem Bebauungsplan auf technische Regelwerke, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art, Bezug genommen wird, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in Zimmer 210 der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, während der allgemeinen Dienstzeiten. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben bei Bedarf Auskunft über den Bebauungsplanentwurf.

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:



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