Sonn- und Feiertage unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage). Anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage gibt die Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Öffentliche Ordnung, folgende Hinweise:
Öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Darbietungen und Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, die nicht dem Wesen des Feiertages angepasst sind, sind an Karfreitag, 18. April 2025, ab 04.00 Uhr verboten.
Öffentliche Sportveranstaltungen sind an Karfreitag, 18. April 2025, ganztägig, am Ostersonntag, 20. April 2025, bis 13.00 Uhr verboten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 17. April 2025, 04.00 Uhr, bis Ostersonntag, 20. April 2025, 16.00 Uhr, nicht gestattet.
Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger, die Feiertagsruhe an diesen Tagen zu respektieren. Dies ist nicht zuletzt auch ein Akt der Rücksichtnahme auf die vielen Menschen, die Möglichkeiten zur inneren Einkehr und zur Entspannung suchen.
Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-