Ab Mai 2024 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2024 durch. Sie ist gesetzlich angeordnet und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung:
- Anbau auf dem Ackerland
- Dauerkulturen und Dauergrünland
- Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter dieser Grenze, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2024“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser als auch im Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz