Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Die Einwohnerfragestunde wird regelmäßig anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.
Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen oder Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.
Verbandsgemeindeverwaltung