Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
alle Jahre wieder…. Das Unkraut wächst und sprießt, Bäume und Sträucher wachsen schnell und die Äste ragen in den öffentlichen Verkehrsraum.
Wir möchten an dieser Stelle daher erneut auf die Bestimmungen der örtlichen Reinigungssatzungen hinweisen. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Neben der Beseitigung von Kehricht muss selbstverständlich auch das Unkraut entfernt werden.
Die von Bäumen und Sträuchern herunterhängenden Äste stellen schnell eine Gefahr für Fußgänger und Autofahrer dar. Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher in Gehwegnähe zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Bei kritischer Betrachtung wird dem/der einen oder anderen sicherlich auffallen, dass an seinem Grundstück noch Nachholbedarf besteht. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und eines gepflegten Ortsbildes unverzüglich die notwendigen Maßnahmen.
Den Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger rufen oftmals auch die Zustände der unbebauten Grundstücke hervor. Um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aber auch der Nachbarn zu vermeiden, werden die Eigentümer gebeten, ihre Grundstücke bei Bedarf zu mähen und eventuell vorhandene Abfälle –bestimmungsgemäß- zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-