Wer noch einen alten Führerschein hat und in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurde,
hat noch bis Januar 2023 Zeit für den Führerscheintausch. Die rosafarbenen oder grauen Papierdokumente werden mit Ablauf des 19.01.2023 ungültig. Der Pflichttausch betrifft die Führerscheine, die vor 1999 ausgegeben wurden. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, ist davon zunächst ausgenommen. Hintergrund des Führerscheintauschs ist die Einführung der EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Karte.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den Vorgaben für die neue EU-weite Karte.
Die Umstellung Ihres Führerscheins können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheines, eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und, sofern der Führerschein nicht im Westerwaldkreis ausgestellt wurde, einen Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail angefordert werden) im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Bad Marienberg zu den Öffnungszeiten beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ihr Team vom Bürgerbüro