Die stillen Feiertage im November unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage). Anlässlich der bevorstehenden Feiertage
Allerheiligen (01.11.2024)
Volkstrauertag (17.11.2024)
und Totensonntag (24.11.2024)
bittet die Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Öffentliche Ordnung, alle, die Feiertagsruhe an diesen Tagen zu respektieren. Dies ist nicht zuletzt auch ein Akt der Rücksichtnahme auf die vielen Menschen, die Möglichkeiten zur inneren Einkehr und zur Entspannung suchen.
An o.a. Tagen gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen, insbesondere für Tanz- und Sportveranstaltungen sowie bei öffentlichen Versammlungen, die nicht der Religionsausübung dienen.
Nähere Bestimmungen enthält das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage.
Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-