Straßenreinigung


Im Sommer erfreuen sie uns mit ihrem Schatten, sie liefern uns Sauerstoff und dämmen den Lärm. Aber im Herbst bereiten sie uns viel Arbeit. Unsere Bäume. Herbstzeit ist auch Laubzeit.

Buntes Herbstlaub ziert unsere Straßen und Wege. Die Kehrseite der Farbenpracht: Die Grundstückseigentümer sind nach den örtlichen Straßenreinigungssatzungen verpflichtet, das Laub zu entfernen. Dies muss mindestens einmal wöchentlich im Rahmen der Straßenreinigung erfolgen. Dies gilt auch, wenn das Laub von Bäumen der Gemeinde oder des Nachbarn stammt. Für den Fall, dass stärkerer Laubfall gegeben ist, muss in kürzeren Abständen gereinigt werden. Wer das Laub nicht selbst kompostiert, kann es über die Biotonne entsorgen.

Laubfreie Straßen und Gehwege sind aber nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern in erster Linie eine Frage der Sicherheit. Nasse Blätter sind gefährlich. Bei feuchtem Laub lauert Rutschgefahr.  Deshalb unsere Bitte: Kommen Sie der Reinigungspflicht nach, bevor etwas passiert. Vielen Dank.

 

Verbandsgemeindeverwaltung
-örtliche Ordnungsbehörde-

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.