Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg hat aufgrund der § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) und dem Schulgesetz (SchulG) für Rheinland-Pfalz folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Änderungen
Die Satzung über Betreuende Grundschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 18. Januar 2021 wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Ab dem Schuljahr 2025/2026 beträgt der monatliche Elternbeitrag pro Kind 40,- €. Die Höhe des Elternbeitrages ist unabhängig von der vom jeweiligen Kind in Anspruch genommenen Betreuungszeit. Für Kinder mit bewilligter Lernmittelfreiheit im jeweils aktuellen Schuljahr reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 30,- € pro Monat.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Bad Marienberg, den 26. März 2025 (Siegel) gez. Andreas Heidrich
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.