§ 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 18.01.2021, zuletzt geändert am 11.07.2022


Amtliche Bekanntmachung
der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

gemäß § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg vom 18.01.2021, zuletzt geändert am 11.07.2022

Zur Vertretung und Zeichnung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg sind folgende Personen befugt:


Kaufmännische und kommissarische
Technische Werkleiterin
Frau Sabine Schlosser
Verbandsgemeindeamtfrau
Stellvertr. Kaufmännische WerkleiterinFrau Anna-Lena Häbel
Verbandsgemeindeoberinspektorin
Stellvertr. Technischer Werkleiter 
Herr Björn Müller
Diplom Ingenieur

Die Stellvertreter vertreten die Werkleitung im Verhinderungsfalle in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Sie zeichnen mit dem Zusatz „In Vertretung“.

Die Bestellungen erfolgten gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 4 i.V.m. § 4 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999.

Bad Marienberg, 29.07.2022

Andreas Heidrich, Bürgermeister

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