1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s a t z u n g
der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für das Jahr 2022 vom 15.11.2022
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber | verändert | nunmehr | |
1. im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetrag der Erträge | 11.977.690 | 603.000 | 12.580.690 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 11.975.450 | 604.000 | 12.579.450 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.240 | -1.000 | 1.240 |
2. im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 799.450 | -1.000 | 798.450 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.080.630 | 318.900 | 2.399.530 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.447.500 | 903.850 | 4.351.350 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.366.870 | -584.950 | -1.951.820 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 567.420 | 585.950 | 1.153.370 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird unverändert festgesetzt auf | 3.000.000 Euro |
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
Wasserwerk | von bisher 2.919.000 Euro auf | 2.919.000 Euro |
Klärwerk | von bisher 3.788.000 Euro auf | 3.788.000 Euro |
zusammen | von bisher 6.707.000 Euro auf | 6.707.000 Euro |
2. Kredite zur Liquiditätssicherung |
| |
Wasserwerk | von bisher 1.000.000 Euro auf | 1.000.000 Euro |
Klärwerk | von bisher 1.000.000 Euro auf | 1.000.000 Euro |
zusammen | von bisher 2.000.000 Euro auf | 2.000.000 Euro |
3. Verpflichtungsermächtigungen |
| |
Wasserwerk | von bisher 205.000 Euro auf | 205.000 Euro |
darunter: |
| |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den | von bisher 205.000 Euro auf | 205.000 Euro |
Klärwerk | von bisher 1.320.000 Euro auf | 1.320.000 Euro |
darunter: |
| |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den | von bisher 1.320.000 Euro auf |
1.320.000 Euro |
zusammen | von bisher 1.435.000 Euro auf | 1.435.000 Euro |
darunter: |
| |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den | von bisher 1.435.000 Euro auf | 1.435.000 Euro |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt geändert:
Öffentliche Wasserversorgung | von bisher | auf |
einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgungsanlagen gemäß § 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung
| 2,00 Euro/m2 Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 1,90 Euro/m2 Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse |
Öffentliche Abwasserbeseitigung | von bisher | auf |
einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung Abwasserbeseitigungsanlagen gemäß § 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung | Schmutzwasser: 3,50 Euro/m2 Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
Niederschlagswasser: 7,00 Euro/m2 Grundfläche | Schmutzwasser: 5,70 Euro/m2 Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
Niederschlagswasser: 11,12 Euro/m2 Grundfläche |
einmalige Beiträge für Verkehrsanlagen vom Straßenbaulastträger bei - erstmaliger Herstellung | 20,19 Euro/m2 Verkehrsfläche | 20,50 Euro/m2 Verkehrsfläche |
Alle übrigen Entgeltsätze bleiben unverändert.
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 30.011.536,64 Euro und zum 31.12.2021 31.105.494,12 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 31.106.734,12 Euro.
§ 8 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Die bisherige Wertgrenze wird nicht verändert.
§ 10 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte wurde in einem Fall erteilt.
§ 11 Leistungszahlungen
Leistungszahlungen erfolgen derzeit nicht
Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg, 15.11.2022
gez. (Siegel)
Andreas Heidrich
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 06.12.2022 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.
Bad Marienberg, 15.11.2022
gez. (Siegel)
Andreas Heidrich
Bürgermeister