Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung


Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit be-kannt gemacht wird:


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