Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg über die Herstellung von Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 9 der allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie § 17 der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg.
Die Straßenleitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bereich des Baugebietes „Ober dem neuen Garten“, 3. BA in der Ortsgemeinde Kirburg sind seit dem 01.10.2022 betriebsbereit. Folgende Grundstücke können ab diesem Zeitpunkt an die Leitungen angeschlossenen werden:
Gemarkung Kirburg,
Flur | Flurstück Nr. | Grundstückslage |
8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8
| 16 17 18 23/1 12 9 13 8 14 7 6 5 4 3 2
| Bergstraße 1 Bergstraße 3 Bergstraße 5 Bergstraße 6 Bergstraße 7 Bergstraße 8 Bergstraße 9 Bergstraße 10 Bergstraße 11 Bergstraße 12 Bergstraße 14 Bergstraße 16 Bergstraße 18 Bergstraße 20 Bergstraße 22 |
Ein Anschluss der Grundstücke darf nur mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind mindestens zwei Monat vor der beabsichtigten Herstellung der Anschlüsse zu stellen.
Mit der Inbetriebnahme der Straßenleitungen ist für alle Grundstücke, die an diese Leitungen angeschlossen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Nutzung, die Pflicht zur Zahlung einmaliger und wiederkehrender Beiträge entstanden. Die endgültige Abrechnung der einmaligen Beiträge erfolgt in Kürze.
Bad Marienberg, 21.10.2022
Verbandsgemeindewerke
Sabine Schlosser
Werkleiterin