1. Nachtragshaushaltsatzung


Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

1. im Ergebnishaushalt


gegenüber bisher
Euro
verändert um
Euro
nunmehr festgesetzt auf
Euro

der Gesamtbetrag der Erträge

13.550.480

90.000

13.640.480

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

13.183.630

100.000

13.283.630

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

366.850

-10.000

356.850

 

2. im Finanzhaushalt


gegenüber bisher
Euro
verändert um
Euro
nunmehr festgesetzt auf
Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.125.620

-10.000

1.115.620

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.250.350

135.000

3.385.350

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.787.700

632.000

4.419.700

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-537.350

-497.000

-1.034.350

 

 

 

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-588.270

507.000

-81.270

 

 

§ 2 Übrige Festsetzungen

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg, 04.05.2023

 

(Siegel)

Andreas Heidrich
Bürgermeister

 

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 5 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.2023 bis 24.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.

 

Bad Marienberg, 04.05.2023

(Siegel)

 

Andreas Heidrich
Bürgermeister

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